Ehrenamt für das Jugendschöffenamt gesucht

Jugendschöffenwahl

Jugendschöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen in Strafverfahren, bei denen Jugendliche angeklagt sind. Im Jahr 2023 findet die Jugendschöffenwahl für die nächste Amtsperiode von Anfang 2024 bis Ende 2028 statt. Das Jugendamt ruft alle Interessierten auf, sich bis zum 13. Januar 2023 online zu bewerben.

 

Das Jugendschöffenamt geht mit viel Verantwortung einher. Es verlangt deswegen Unparteilichkeit, Selbständigkeit, ein klares Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und eine gewisse Belastbarkeit. Wer es annehmen möchte, sollte Erfahrung mit der Erziehung junger Menschen haben, beispielsweise selbst Kinder haben, auf der Arbeit Jugendliche ausbilden oder Jugendgruppen in einem Verein leiten. Eine pädagogische Ausbildung ist jedoch nicht nötig, Schöff*innen sollen idealerweise aus allen Schichten, Branchen und Altersgruppen stammen. Weitere Voraussetzungen sind

 

  • ein Wohnsitz im Landkreis Nürnberger Land,
  • am Stichtag 1. Januar 2024 ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren
  • sowie die deutsche Staatsangehörigkeit und gute Beherrschung der deutschen Sprache.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Interessierte können sich bei Fragen gerne an Frau Zangl und Frau Heider vom Jugendamt Nürnberger Land wenden, erreichbar unter den Telefonnummern 09123 950 6717 und 09123 950 6464 oder via Mail an jugendschoeffen@nuernberger-land.de.