Kommunalwahlen

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Scheidet einer der letztgenannten Mandatsträger im Verlauf einer Wahlperiode aus, kann jedoch die Amtszeit des neu gewählten ersten Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrats auch über die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Bürgermeister- bzw. Landratswahl statt.

 

Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) betreut, im Übrigen aber von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Der Landeswahlleiter ist hier nicht zuständig. Gleichwohl werden die Ergebnisse auch dieser Wahlen vom Landesamt für Statistik ausgewertet und veröffentlicht.

 

Die endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 sind hier veröffentlicht:

 

Kommunwalwahl 2020

 

Ergebnis der Gemeinderatswahlen 2020