Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung_Lageplan

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartenstein hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Enzendorf – Nord“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V. mit § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB beschlossen.

 

Der einbezogene Bereich umfasst die Fl.Nr bzw. Teilflächen (TF) von Fl.Nr. 1189/1, 1190 (TF), jeweils Gemarkung Enzendorf. Er befindet an der nördlichen Ortseinfahrt an der St2162.

 

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

 

Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung_Lageplan

 

Ziel der Planung ist, es die geplanten Wohnbauflächen des Flächennutzungsplanes zu aktivieren, um Wohnbauflächen im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.11.2025 außerdem den Entwurf der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung " Enzendorf – Nord " gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Der Entwurf mit Begründung ist in der Zeit vom 28.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026 über die Homepage der Gemeinde Hartenstein (Verwaltungsgemeinschaft Velden) unter Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen

können alternativ im Rathaus der Gemeinde Hartenstein (Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Höflaser Straße 1, 91235 Hartenstein) während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Gemeinde abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

 

Umweltbezogene Informationen liegen in der Art vor, dass in der Begründung zur Satzung Ausführungen zu umweltschützenden Belangen, zum Eingriff und zum Artenschutz beinhaltet sind.

 

Hinweis zum Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Hartenstein, 20.11.2025

 

 

 

Hannes Loos

Erster Bürgermeister