Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

Der Wahltermin

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. Die Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 25. August 2021 und Sonntag, dem 24. Oktober 2021 liegen. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.

 

Nunmehr hat der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2021 vom 8. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2769)).

 

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für diese Bundestagswahl grundsätzlich ab dem 25. März 2020. Die Wahlen für die Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit ab dem 25. Juni 2020 (§ 21 Absatz 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).

 

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