Bekanntmachung - 2. Änderung der Satzung Münzinghof

Bild 2. Änderung Ergänzungssatzung Münzinghof

Der Stadtrat der Stadt Velden hat in seinen Sitzungen am 13.09.2023 die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Münzinghof beschlossen.

 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom Donnerstag 28.09.2023 bis einschließlich Montag, 30.10.2023 im Rathaus Velden, Bürgerbüro, Marktplatz 9, 91235 Velden zur Einsichtnahme auf. Sie können dort zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

 

Die Planunterlagen können hier heruntergeladen werden:

 

2. Änderung der Satzung für die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Bestand - Eingriff - Bewertung

Textteil - Entwurf vom 13.09.2023

 

Es erfolgt eine Einbeziehung der Teilflächen in den Bereichen B1, B2 und B3 in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (laut der rechtskräftigen Satzung vom März 2011 „Ergänzungs¬bereich nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB – Sonder¬gebiet für betreutes Wohnen“ - Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO). Hierbei beinhaltet die Art der baulichen Nutzung „Sondergebiet für betreutes Wohnen“, dass (wie bisher) zum betreuten Wohnen gehörige Nutzungen zulässig sind, wie etwa die zugehörige Landwirtschaft (mit be-treutem Arbeiten), mit Werkstätten, dem Verkauf eigener Produkte, usw.

 

Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Münzinghof gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist in der Folge unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die Stadt Velden weist darauf hin, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.

 

Velden, 21.09.2023