Bekanntmachung - 1. Änderung der Satzung Münzinghof

Der Stadtrat der Stadt Velden hat in seinen Sitzungen am 14.06.2023 die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Münzinghof beschlossen.

 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.06.2023 bis zum 26.07.2023 im Rathaus Velden, Bürgerbüro, Marktplatz 9, 91235 Velden zur Einsichtnahme auf. Sie können dort zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

 

Die Planunterlagen können hier heruntergeladen werden:

 

1. Änderung der Satzung für die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Bestand - Eingriff - Bewertung

Textteil - Entwurf vom 14.06.2023

 

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Münzinghof bedarf einer Änderung. Für den Neubau eines Pavillon mit Küche und WC-Anlagen als Begegnungsstätte für Mehrzwecke und Veranstaltungen im Ortsteil Münzinghof ist die Änderung der bestehenden Ergänzungssatzung für den Ortsteil Münzinghof erforderlich. Am geplanten Standort ist derzeit lt. Satzung eine Grünfläche festgesetzt. Dies muss geändert werden und eine Ausgleichsfläche für die naturschutzrechtliche Kompensation ausgewiesen werden.

 

Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Münzinghof gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist in der Folge unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die Stadt Velden weist darauf hin, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.

 

Velden, 16.06.2023