Das Befahren der Pegnitz mit Booten ohne eigene Triebkraft (Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchkajaks und -canadier) ist im Gewässerabschnitt
- von Neuhaus a. d. Pegnitz bis Rupprechtstegen erst ab einem mittleren Pegelstand des Vortages von mind. 130 cm des Pegels Güntersthal
- von Rupprechtstegen bis Artelshofen erst ab einem mittleren Pegelstand des Vortages von mindestens 126 cm des Pegels Güntersthal
gestattet.
Unter den weiterführenden Links am Ende dieser Seite sind die Allgemeinverfügung, die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den Mindestpegeln sowie die Ampel zur Befahrbarkeit und weitere Verordnungen und Regelungen einzusehen: