Ordnungs-/Gewerbeamt

Carolin Pinnisch

Rathaus Velden
Marktplatz 9
91235 Velden

1. Stock, Zimmer 2

Tel.: 09152/9291-12
Fax: 09152/9291-44
E-Mail

Tätigkeiten / Zuständigkeiten

Ordnungs-/ Gewerbeamt



Gewerbemeldungen
Mit Ausnahme von Freiberuflern besteht für jeden Gewerbebetrieb eine Meldepflicht bei der Niederlassungsgemeinde. Hier sind der Beginn, die Beendigung und die Änderung des Gewerbebetriebes zu melden.
Dies kann sowohl persönlich als auch schriftlich geschehen. Bitte verwenden Sie hierfür die amtlichen Formulare. Für Gewerbemeldungen erhebt die Verwaltungsgemeinschaft Velden eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro.
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Verkehrsrechtliche Anordnungen und Sondernutzungen
Oftmals ist es notwendig, den öffentlichen Straßenverkehr einzuschränken. Dies wird vor allem durch Baumaßnahmen öffentlicher Stellen notwendig. Aber auch Bürgern ist es möglich, öffentlichen Verkehrsraum sperren zu lassen. Dies ist rechtzeitig (2 Wochen) vorher zu beantragen. Jeder Eingriff in den Verkehrsfluss bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Wird öffentlicher Verkehrsraum über einen längeren Zeitraum genutzt, beispielsweise zur Lagerung von Materialien, dem Aufstellen eines Baugerüstetes oder eines Containers liegt eine sogenannte Sondernutzung vor. Auch hierfür ist eine Genehmigung notwendig.
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Gaststättenrecht / Genehmigung von Veranstaltungen
Bei der Veranstaltung von öffentlichen Feierlichkeiten (Vereinsfeste, Sonnwendfeuern, Kirchweihen) handelt es sich um genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe (sog. „Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes, § 12 Gaststättengesetz).
Einer Erlaubnis bedarf es immer dann, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.
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Halten gefährlicher Tiere

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt. Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist; die Verordnung des Staatsministeriums des Innern über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl Nr. 14 vom 31. Juli 1992) bestimmt, für welche Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird.
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Fundtiere

Wohin mit den Funtieren? Bitte melden Sie das Auffinden herrenloser Tiere direkt dem Tierheim Hersbruck, Tel. 09151/6095923. Die Stadt Velden hat mit dem Hersbrucker Tierheim einen Vertrag geschlossen, der ab 01.01.2012 Gültigkeit hat. Hiermit verpflichtet sich die Stadt Velden, dem Hersbrucker Tierheim einen jährlichen Aufwendungsersatz von 0,25 €/Einwohner für Fundtiere zu zahlen. Eine Kostenbeteiligung beschränkt sich ausschließlich auf das Hersbrucker Tierheim, Kosten anderer Einrichtungen oder Tierärzte werden nicht übernommen.
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