Steueramt
Julia Büttner
Rathaus Velden
Marktplatz 9
91235 Velden
2. Stock, Zimmer 7
Tel.: 09152/9291-14
Fax: 09152/9291-22
E-Mail
Tätigkeiten / Zuständigkeiten
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und geht bei Eigentumswechsel erst ab Folgejahr auf den neuen Eigentümer über. Die Grundlage für die Berechnung ist der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag. Dieser wird mit dem entsprechenden Hebesatz multipliziert. Es errechnet sich die Grundsteuer, welche in 4 Raten fällig wird.
Hebesätze 2011 | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
Stadt Velden | 350 | 350 |
Gemeinde Hartenstein | 300 | 300 |
Gemeinde Vorra | 375 | 375 |
Fälligkeiten: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres.
Grundsteuerbescheide werden grundsätzlich nur bei Änderungen versandt. Die Festsetzungen bleiben bis zum Erhalt eines neuen Bescheides bestehen.
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Gewerbesteuer
Die Grundlage für die Berechnung ist der Meßbescheid des zuständigen Finanzamtes. Der Meßbetrag wird mit dem entsprechenden Hebesatz multipliziert. Es errechnet sich die Gewerbesteuer, welche 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides fällig wird. Vorauszahlungen sind in 4 Raten, zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Hebesätze | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
Stadt Velden | 325 | 325 | 325 | 325 |
Gemeinde Hartenstein | 280 | 320 | 280 | 280 |
Gemeinde Vorra | 350 | 350 | 350 | 375 |
Hundesteuer
Sie sind verpflichtet, jeden über vier Monate alten Hund der Gemeinde zu melden. Zur Kennzeichnung eines jeden Hundes gibt die Verwaltungsgemeinschaft Velden für ihre Mitgliedsgemeinden Hundesteuermarken aus. Die Grundlage für die Berechnung der Hundesteuer ist die jeweilige Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Hundesteuersatzung Velden
Hundesteuersatzung Hartenstein
Hundesteuersatzung Vorra
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Verbrauchsgebühren (Wasser, Abwasser)
Die Stadt Velden bezieht ihr Wasser vom Zweckverband Riegelsteingruppe, von diesem erhalten die entsprechenden Anwesen direkt ihre Abrechnung. Alle weiteren Verbrauchsgebühren rechnet die Verwaltungsgemeinschaft Velden für die jeweiligen Mitgliedsgemeinden ab.
Ihrem Verbrauch entsprechend leisten sie Vorauszahlungen zu folgenden Fälligkeiten:
15.06., 15.09., 15.12. eines jeden Jahres
Am Jahresende lesen Sie Ihren Zähler ab, die Abrechnung erfolgt zum 15.03. jeden Jahres.